|
Sie sind aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten?
Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einem Pastor/ einer Pastorin oder bei uns im Kirchenbüro tun, indem Sie Ihren Wunsch nach Wiedereintritt schriftlich bekunden. Wir halten ein Formular für Sie bereit, in das Sie lediglich Ihre persönlichen Daten eintragen und es uns unterschrieben zurückgeben. Wenn Sie es möchten, führt ein Pastor oder unsere Pastorin gerne ein beratendes, informatives oder klärendes Gespräch mit Ihnen.
Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Eigentlich gibt es also keine "Kündigung", keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören möchten.
Sie gehörten bislang keiner christlichen Konfession an und möchten Mitglied der evangelischen Kirche werden?
Vielleicht hat die Gute Nachricht von Gott Sie angerührt, sei es durch eine Begegnung mit einem besonderen Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte. Vielleicht möchten Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten.
Wie dem auch sei: wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter gehen wollen - die evangelische Kirche bietet Ihenn an, Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Auch als Erwachsener können Sie getauft werden! Davor ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Eine Pastorin/ ein Pastor kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie Sie diese Einführung im einzelnen gestalten können. Die Taufe selbst wird im Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u.a. zur Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Kindstaufe.
|