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Gemeinschaftsgrab für Urnen


Urnen-Gemeinschaftsgrabstätte

Das Gemeinschaftsgrab ist eine Form der halbanonymen Bestattung. Auf dieser Fläche werden Urnen nebeneinander beigesetzt ohne die genaue Stelle zu kennzeichnen. Auf einem Gemeinschaftsstein wird der Name eingraviert, ohne persönliche Daten. Die Grabstelle wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt, individueller Grabschmuck ist nicht erwünscht. Es wird kein Grabnutzungsrecht erworben und eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach der Beisetzung entstehen keine weitere Verpflichtungen an diesem Grab.

Die Wahl der Grabstätte sollte wohl überlegt sein. Eine persönliche Grabstätte ist bei der Bewältigung von Trauer für die Hinterbliebenen meist tröstend und hilfreich. Nach der anonymen Bestattung fehlt im Nachhinein der individuelle Ort, an dem sie für sich trauern können.

Ruhefrist: 20 Jahre